KI und Compliance

EU AI Act: Readiness und technische Dokumentation

Der EU AI Act (KI-Verordnung der EU) gilt auch für Schweizer Unternehmen, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder deren KI-Ergebnisse dort verwendet werden. Wir klären, welche Ihrer Systeme er erfasst und in welche Risikoklasse sie fallen, schliessen die Lücken fristgerecht – bei Hochrisiko-KI-Systemen nach Anhang III neu bis zum 2. Dezember 2027 – und erstellen mit Ihrem Entwicklungsteam die technische Dokumentation. Ein Gap-Assessment dauert 3–4 Wochen und kostet ab CHF 12'000.

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Typische Ausgangslagen

  • Ein Kunde aus der EU fragt in einer Ausschreibung, ob Ihr Produkt die Anforderungen des AI Act erfüllt.
  • Ihre Software bewertet Personen, stuft sie ein oder filtert sie: Bewerbende, Kreditnehmende, Versicherte oder Studierende.
  • Sie sind nicht sicher, ob Sie Anbieter, Betreiber oder beides sind.
  • Ihr Produkt ist reguliert, etwa als Medizinprodukt oder Maschine, und enthält eine KI-Komponente.
  • Ihre Anwälte haben die Verordnung erklärt, aber niemand hat sie in technische Arbeitspakete übersetzt.
  • Sie haben gehört, dass die Fristen verschoben wurden, und möchten wissen, was noch gilt – und ab wann.

Was Sie erhalten

  • Inventar der KI-Systeme

    Alle KI-Systeme und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die Sie entwickeln oder nutzen, jeweils mit Ihrer Rolle.

  • Risiko­klassifizierung

    Verbotene Praktik, Hochrisiko nach Anhang I oder III, Transparenzpflichten oder minimales Risiko – schriftlich begründet, einschliesslich einer allfälligen Ausnahme nach Artikel 6 Absatz 3.

  • Gap-Assessment und Roadmap

    Was gegenüber den Artikeln 9 bis 17 und den Betreiberpflichten fehlt – mit Aufwand, Verantwortlichen und Terminen.

  • Technische Dokumentation

    Dokumentation nach Anhang IV, Risikomanagement-Dossier, Daten-Governance und Ausgestaltung der menschlichen Aufsicht, gemeinsam mit Ihrem Entwicklungsteam erarbeitet.

  • Konformitäts­begleitung

    Qualitätsmanagementsystem, EU-Konformitätserklärung, Registrierung und Beobachtung nach dem Inverkehrbringen.

So gehen wir vor

  1. Inventarisierung

    Woche 1

    Workshops mit Produktmanagement, Entwicklung und Compliance, um Systeme, Rollen und Märkte zu erfassen.

  2. Klassifizierung

    Woche 2

    Die Risikoklasse jedes Systems mit ihrer Rechtsgrundlage, überprüft mit Ihrer Rechtsberatung.

  3. Gap-Assessment

    Wochen 2–4

    Anforderungen im Abgleich mit der heutigen Praxis, mit einer Roadmap samt Kostenschätzung.

  4. Dokumentation

    Ab Monat 2

    Technische Dokumentation und Prozesse, System für System.

Pakete und Preise

Richtpreise in Schweizer Franken, exkl. MWST. Umfang und Preis legt Ihre Offerte verbindlich fest.

Warum Bit2Board

  • Architekten und Entwickler schreiben die Dokumentation: Wir übersetzen rechtliche Anforderungen in Systemdesign, Logging, Daten-Governance und Tests.
  • Data-Scientist-Lehrgang (2023) und Weiterbildung in Deep Learning: Wir verstehen, wie die Modelle in Ihrem Produkt aufgebaut sind.
  • Wir arbeiten mit Ihren Anwälten zusammen, nicht an ihrer Stelle. Die rechtliche Auslegung bleibt Sache Ihrer Rechtsberatung.
  • Schweizer Perspektive: Wir verfolgen auch die eigene KI-Regulierung der Schweiz, für die der Bundesrat bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage in Auftrag gegeben hat.

Wie wir KI einsetzen

  • Wir setzen KI so ein, wie es der AI Act von Ihnen erwartet: dokumentiert, unter menschlicher Aufsicht und mit protokollierten Entscheiden.
  • KI hilft, Anforderungen Ihrer bestehenden Dokumentation und Ihrem Code zuzuordnen; über die Klassifizierung entscheidet ein Mensch.

Fragen

Gilt der EU AI Act auch für Schweizer Unternehmen?

In vielen Fällen ja. Nach Artikel 2 gilt er für Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder dort in Betrieb nehmen, unabhängig davon, wo sie niedergelassen sind. Er gilt zudem für Anbieter und Betreiber ausserhalb der EU, wenn die von ihrem KI-System hervorgebrachte Ausgabe in der EU verwendet wird.

Welche Fristen gelten aktuell?

Die Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026. Der Digital-Omnibus zur KI – die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026 – hat die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben: für Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für KI in Produkten nach Anhang I auf den 2. August 2028. Mehr dazu in unserer Übersicht über die Änderungen.

Welche KI-Systeme gelten als hochriskant?

KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile in Produkten dienen, welche unter die in Anhang I aufgeführten EU-Rechtsvorschriften fallen, sowie Systeme, die in den Bereichen von Anhang III eingesetzt werden: Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Zugang zu grundlegenden Diensten wie Krediten und Versicherungen, Strafverfolgung, Migration und Rechtspflege. Artikel 6 Absatz 3 nimmt einzelne Systeme nach Anhang III aus, die kein erhebliches Risiko bergen – nie aber Systeme, die ein Profiling natürlicher Personen vornehmen.

Sind Sie Juristen?

Nein. Wir sind Architekten und Entwickler. Wir erarbeiten die technische Klassifizierung und Dokumentation und arbeiten mit Ihrer Rechtsberatung zusammen, welche die rechtliche Auslegung freigibt.

Wie hoch sind die Bussen?

Bis zu EUR 35 Mio. oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken und bis zu EUR 15 Mio. oder 3 Prozent bei den meisten übrigen Pflichten, einschliesslich der Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme. Für KMU und seit dem Omnibus auch für kleine Mid-Caps gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.